Lexikon -UV_VHV_Integralfranchise

Durch eine vertraglich vereinbarte Integralfranchise, besteht nach einem versicherten Unfallereignis nur dann ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung, wenn der bemessene Invaliditätsgrad mehr als 20 % beträgt. Der Anspruch auf eine Invaliditätsleistung entfällt, wenn der Invaliditätsgrad unter 20 % liegt. Die übrigen Leistungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

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